Wenn man von der Etymologie des deutschen Wortes „Ehe“ ausgeht, bekommt der Ruf nach der „Ehe für alle“ etwas unfreiwillig Komisches: Das althochdeutsche Wort „ewe“ oder „ewa“[1] , aus dem unser Wort „Ehe“ entstanden ist, bedeutet nämlich „Gesetz“ und „göttliches Gebot“. Da muss es doch der Kirche leichtfallen zuzustimmen: Göttliches Gebot für alle! Die verborgene Ironie, die aus dem Vergessen der Bedeutung des Begriffes erwächst, offenbart so einiges.

Stellt Euch nicht so an…?

Den meisten Befürwortern der sog. „Ehe für alle“ dürften Wort wie „göttlich“ und „Gebot“ entweder ein Greuel sein, oder ein Witz. Geht es ihnen doch gerade darum, die Institution der – wie auch immer definierten – Ehe von solchen Rückbindungen und Wurzeln zu trennen und beliebig verfügbar zu machen, scheinbar als Akt der Befreiung und Gerechtigkeit. Befürworter der „gleichgeschlechtlichen“ Ehe, soweit sie diskurswillig sind, vergessen selten den Hinweis, dass durch die „Öffnung“ der Ehe für Homosexuelle der „traditionellen“ Ehe ja nichts verloren gehe. Dass dies ein Irrtum ist, wenn auch vielleicht ein gut gemeinter, zeigt eben der Blick auf die ursprüngliche und tiefere Bedeutung des Wortes. Die Ehe geht in allen Kulturen und zu allen Zeiten weit über bloße Spielregeln und Konventionen hinaus, ist diesen vielmehr vorgeordnet.

Eine wichtige Prämisse

Bevor wir uns weiter mit der Frage nach der Begründung der Ehe befassen, ist eine klärende Vorbemerkung angebracht. Natürlich steht es dem Gesetzgeber und den Behörden im Rahmen jeder legitimen staatlichen Ordnung frei, bestimmte Rechte und Pflichten, sei es steuerlicher oder erbrechtlicher Art, im Namensrecht oder im Versicherungswesen etc., auf eine angemessen erscheinende Art zu regeln. Nur sollte nicht behauptet werden, dadurch entstehe Verfügungsgewalt über die Ehe. Dieses dennoch vorzugeben, führt nicht zu Gerechtigkeit, sondern zu Verwirrung. Zur Verdeutlichung nur ein – gar nicht so weit hergeholtes – Beispiel: Warum sollen Geschwister nicht einen gemeinsamen Hausstand gründen und Steuervorteile zusammen genießen können? Oder auch einfach gute Freunde? Das dürfen diese aber nicht, weil sie nicht sexuelle Beziehungen untereinander pflegen. Alles hängt irgendwie an der formalen Nachahmung der Ehe. Man fragt sich warum…?

Das Erbe der Zivilehe

Solange der Staat nicht darauf besteht, selbst neu definieren zu können, was Ehe ist,  entsteht auch kein Problem. Aber der moderne Staat besteht nun einmal darauf, und zwar nicht aus rechts-systematischen Gründen, sondern aus ideologischen. Und das hat eine lange Vorgeschichte. In Deutschland wurde die sog. „Zivilehe“, also die Eheschließung vor dem Standesbeamten, im 19. Jahrhundert eingeführt, mitten im sog. Kulturkampf des preußischen Staates gegen die Katholische Kirche. Die Einführung der Zivilehe war ein Schachzug zur Eindämmung des kirchlichen Einflusses in der Gesellschaft. Entsprechend heftig (und erfolglos) wehrte sich die Kirche zunächst dagegen.  Das Verbot der kirchlichen Eheschließung ohne vorherige „standesamtliche Trauung“ wurde im deutschen Recht übrigens erst in allerjüngster Zeit[2] aufgehoben[3].

Na und?

Wiederum könnte man einwenden: was soll’s? Dann habt Ihr eben in der Kirche eure kirchliche Ehe und andere haben andere! Wen stört das? Das Argument wäre schlüssig, wenn es nur um Geld oder Hobby, Job oder Wellness u. dgl. ginge, und nicht um eine existenzielle Gegebenheit, die zum Wesen des Menschen gehört und von deren Schutz und Pflege das Wohl und Wehe der Eheleute und ihrer Kinder abhängt – und außerdem auch die Stabilität der menschlichen Gesellschaft. Genau das hat auch der weltliche Gesetzgeber sehr gut verstanden und deswegen so ein umfangreiches Eherecht geschaffen, welches noch immer verrät, dass es auf säkularisierte und reduzierte Elemente religiös verwurzelter Grundsätze zurückgeht.

Anthropologische Konstanten

Gerade weil die Ehe in allen Kulturen und zu allen Zeiten ein selbstverständlicher Bestandteil der gesellschaftlichen Ordnung war, vor allem aber weil sie dem menschlichen Wesen zutiefst gemäß ist, hat die Kirche stets so etwas wie eine „natürliche Ehe“ anerkannt. Das gilt gerade für die Katholische Kirche, die mit ihrem sakramentalen Ehe-Verständnis in der Menschheitsgeschichte nun wirklich ein Alleinstellungsmerkmal hat; nirgends sonst findet man eine ähnliche Wertschätzung der Ehe.

Wer glaubt, er könne sich z.B. seiner nicht-christlich geschlossenen Ehe dadurch entledigen, dass er sagt, er sei ja „nurstandesamtlich“, oder „nur nach dem XY-Ritus“ verheiratet, jetzt aber wolle er „richtig heiraten“, der wird eine Überraschung erleben. Die Katholische Kirche wird ihm jedenfalls nicht die Hand dazu reichen, seine Frau zu verstoßen, um eine andere „richtig“ zu heiraten… Wiederum zeigt sich: Die Ehe wird zwar durch freien Willensakt begründet, aber durch einen bindenden Willensakt und in einem spirituellen Rahmen, der sich menschlicher Manipulation entzieht.

Dass die Ehe nur zwischen einem Mann und einer Frau geschlossen werden kann, ist ebenfalls eine anthropologische Konstante, gegründet in der Zweigeschlechtlichkeit des Menschen[4]. Dabei ist die Biologie[5] zwar weit mehr als nur ein Anhaltspunkt, allerdings auch nicht der einzige Faktor, denn die Ehe geht über das materielle und das körperliche Band hinaus. In klassisch philosophischer Sprache formuliert: „Der Mensch findet sich vor als Mann u. Frau in einer Verschiedenheit, die sich nicht auf das Leibliche beschränkt, sondern sein gesamtes seelisches Erleben prägt und durchwaltet“.[6]

(Wird fortgesetzt)


[1]Bezeichnenderweise bedeutet das ahd. „ewa“ auch „Zeit, Ewigkeit“. Vgl. Krahe, Hans: Indogermanische Sprachwissenschaft. Berlin 1966, Bd. 1, S. 60.

[2]Seit dem 1. Januar 2009.

[3]Der ursprüngliche (weithin schon vergessene) gesellschaftspolitische Zweck war mit durchschlagendem Erfolg realisiert worden; die Regelung daher  bzgl. ihrer ursprünglichen Intention ohnehin überflüssig.

[4]Hier wird auch deutlich, warum gerade diese unveränderliche biologische Grundlage des Lebens von bestimmten Ideologen heute so fanatisch bekämpft und „dekonstruiert“ wird.

[5]Vgl. hierzu aus jüngster Zeit z.B.: https://www.welt.de/debatte/kommentare/plus237254107/Gender-Debatte-Es-ist-ganz-einfach-wir-bleiben-Mann-und-Frau.html. Zum „Gendern“ der Sprache von derselben Autorin: https://www.welt.de/debatte/kommentare/article227000843/Sprache-Gendern-das-erinnert-mich-inzwischen-an-einen-Fleischwolf.html

[6]Brugger, Walter (Hg.): Philosophisches Wörterbuch. 13. Aufl., Freiburg 1967. S.72.